Umfang der Haftung
In dem wenig wahrscheinlichen Fall eines Fehlers in der Arbeit unseres Zahnlaboratoriums, kann ein Anspruch auf Haftung nur in unserer Zahnarztpraxis gestellt werden, für Arbeiten, die nachweislich hier durchgeführt wurden. Reise- und Unterkunftskosten sind nicht inkludiert.
Haftung:
Vereinbarte Reparatur
Kronen, Brücken: 12 Jahre
Inlays / Onlays: 12 Jahre
Füllungen: 2 Jahre
Die Haftung wird beschränkt bzw. es besteht kein Anspruch auf Haftung unter folgenden Bedingungen:
- Falls die Oralhygiene vernachlässigt wird
- Falls die Anweisungen des Zahnarztes nicht befolgt werden (zum Beispiel das Gebiss nicht während der Nacht getragen wird)
- Falls Teilprothesen oder Vollprothesen nicht angemessen gehalten und gepflegt werden
- Falls der Patient den Zahnarzt nicht zu Kontrolluntersuchungen mindestens einmal im Jahr besucht
- Falls sich das Zahnfleischgewebe oder der Zahnknochen natürlich verringern
- Falls der Patient im kurzen Zeitraum beträchtlich an Gewicht zu- oder abnimmt
- Falls der Patient in einem medizinischen Zustand ist, der allgemein negative Effekte auf den Zahnzustand hat (zum Beispiel Diabetes, Epilepsie, Osteoporose, Zustand nach Bestrahlung oder Chemotherapie)
- Wir haften nicht für nicht abgeschlossene Arbeiten
- Nachbehandlungen, z.B. nach Herstellung einer Prothese oder Nähteentfernung nach einer Operation, sind nicht in den Bedingungen der Haftung inkludiert
- Falls die erfolgte Behandlung nicht gänzlich bezahlt wurde und alle laufenden Rechnungen nicht beglichen sind